Pergola, Lamellendach, Carport, Pool: Wir machen das Baugesuch. Festpreis. In 5 Werktagen eingereicht.
Kein Architekt, keine Formular-Odyssee, keine Rückbau-Angst. Sie schicken Adresse, Masse und Fotos – wir liefern das vollständige Dossier, reichen bei der Gemeinde ein und begleiten bis zur Bewilligung.
Ein Lamellendach kostet CHF 20'000 – und scheitert an einem Formular.
Händler verkaufen Produkte, keine Bewilligungen
«Das braucht keine Bewilligung» stimmt in den meisten Kantonen nicht. Ein Lamellendach gilt als gedeckter Sitzplatz, ein Carport als Baute. Beide brauchen ein Gesuch.
Architekten wollen keine Kleinaufträge
Für eine Pergola verlangen Planer CHF 1'500 bis 3'000 – oder sagen ab. Hausbesitzer bauen dann ohne Gesuch und riskieren den Rückbau.
Gemeinden brauchen immer länger
Die Bearbeitung dauert heute im Schnitt 140 Tage, weil Dossiers unvollständig sind. Ein korrektes Dossier ist der schnellste Weg zur Bewilligung.
Ein Dossier, das die Gemeinde beim ersten Mal annimmt.
Unvollständige Gesuche sind der Hauptgrund für monatelange Verzögerungen. Wir liefern alles, was Ihre Gemeinde verlangt – vermasst, beschriftet, unterschriftsbereit.
- Situationsplan 1:500 mit Objekt, Massen und Grenzabständen
- Gesuchsformular der Gemeinde, vollständig ausgefüllt
- Baubeschrieb, Ansichten und Herstellerunterlagen
- Vollmacht – wir reichen ein und beantworten Rückfragen
Festpreise. Keine Stundenabrechnung.
Endpreise pro Dossier, exkl. Gemeindegebühren. Zahlung per TWINT oder Karte nach der Vorabklärung – erst dann starten wir.
Vorabklärung
Brauche ich eine Bewilligung – und welche?
- Prüfung Zone, Baureglement und kantonale Regel für Ihr Objekt
- Schriftliche Einschätzung mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen
- Empfehlung: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch
- Antwort innert 2 Werktagen
Kleinbaugesuch
Pergola, Lamellendach, Carport, Gartenhaus, Pool, Wärmepumpe.
- Komplettes Gesuchsdossier: kantonales Formular, Baubeschrieb, Beilagenverzeichnis
- Situationsplan 1:500 mit eingezeichnetem Objekt und Abständen
- Grundriss, Schnitt und Ansicht mit Massen
- Vorlage Nachbarunterschriften und Anleitung Baugespann
- Einreichung bei der Gemeinde, Beantwortung von Rückfragen
- Fristen- und Statusverfolgung bis zum Entscheid
Nachträgliches Baugesuch
Brief von der Gemeinde? Wir legalisieren, bevor die Frist läuft.
- Sofortige Fristbestätigung an die Gemeinde (Fristerstreckung, falls nötig)
- Analyse des Verstosses und der Bewilligungsfähigkeit
- Komplettes nachträgliches Gesuchsdossier
- Stellungnahme an die Baubehörde
- Begleitung bis zum Entscheid, inkl. Rückfragen
Von der Anfrage zur Bewilligung in sechs Schritten.
Anfrage
Sie schicken uns Adresse, Objekt, Masse und Fotos – per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Dauert 3 Minuten.
Vorabklärung
Innert 2 Werktagen wissen Sie: bewilligungsfrei, Meldung oder Baugesuch – mit Verfahren, Unterlagen und Gebührenrahmen.
Freigabe
Sie bestätigen per Zahlungslink und unterschreiben die Vollmacht digital.
Dossier
Wir erstellen Formulare, Baubeschrieb, Situationsplan, Grundriss, Schnitt und Beilagen – vollständig und gemeindekonform.
Einreichung
Sie unterschreiben, wir reichen ein (digital oder per Post) und bestätigen Ihnen den Eingang.
Entscheid
Rückfragen der Gemeinde beantworten wir. Sie erhalten die Bewilligung – und wissen, was beim Bau zu beachten ist.
Für diese Vorhaben erstellen wir Gesuche.
Pergola
Offene Rankkonstruktion ohne festes Dach.
Lamellendach
Bioklimatische Pergola mit drehbaren oder einfahrbaren Lamellen.
Sitzplatzüberdachung
Terrassendach aus Glas, Polycarbonat oder Blech, mindestens einseitig offen.
Carport
Offener oder einseitig angebauter Autounterstand, auch mit Solardach.
Gartenhaus
Geräte- oder Gartenhaus, Schopf, Velounterstand.
Pool
Fest eingebauter Swimmingpool oder grosser Aufstellpool.
Wärmepumpe (Aussengerät)
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung.
Solaranlage (Sonderfall)
Solar in Kernzone, Ortsbild- oder Denkmalschutz, freistehend, Solarzaun, Solar-Carport.
Regeln sind kantonal. Wir kennen sie.
Was in Zug ohne Gesuch geht, braucht in Solothurn eine Bewilligung. Wählen Sie Ihren Kanton für die Übersicht aller Objekte.
Brief von der Gemeinde? Jetzt zählt jeder Tag.
«Innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einreichen oder zurückbauen.» Wir bestätigen die Frist noch am selben Werktag, prüfen die Bewilligungsfähigkeit und reichen das komplette Dossier in 3 Werktagen ein.
Zum Legalisierungs-ServiceVerkaufen Sie das Produkt. Wir liefern die Bewilligung.
Pergola-, Storen-, Carport-, Pool- und Wärmepumpen-Betriebe geben uns die Herstellerzeichnung, wir machen den Rest. Fixer Partnerpreis CHF 490, unter Ihrem oder unserem Namen.
Partnerprogramm ansehen«Als Storen- und Sonnenschutz-Fachmann kenne ich die Produkte rund um Terrasse und Garten – und die Frage, die Kunden dabei am meisten verunsichert: Brauche ich eine Bewilligung? Mit baubewilligt.ch bekommen Sie darauf eine klare Antwort und ein vollständiges Gesuch zum Festpreis.»
Was Kunden vor der ersten Anfrage wissen wollen.
Ist das rechtlich erlaubt – ohne Architekt?
Ja. In der Schweiz darf jede Bauherrschaft ihr Baugesuch selbst einreichen oder sich dabei vertreten lassen. Wir handeln mit Ihrer Vollmacht als Bevollmächtigte. Wo ein Kanton qualifizierte Planverfasser verlangt (z. B. Luzern), unterzeichnet unser Partner-Planverfasser mit – im Preis inbegriffen.
Was kostet die Gemeinde zusätzlich?
Die Gemeindegebühren sind nicht in unserem Festpreis enthalten. Sie liegen bei Kleinbauten meist zwischen CHF 150 und CHF 1'500, je nach Gemeinde, Verfahren und Bausumme. Wir nennen Ihnen den Rahmen in der Vorabklärung.
Garantieren Sie die Bewilligung?
Nein – das kann niemand seriös. Wir garantieren ein vollständiges, formell korrektes Dossier, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ob bewilligt wird, entscheidet die Baubehörde. Ist ein Vorhaben erkennbar nicht bewilligungsfähig, sagen wir das vorher – und Sie zahlen nur die Vorabklärung.
Wie schnell geht es?
Vorabklärung in 2 Werktagen, komplettes Dossier in 5 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen. Nachträgliche Gesuche mit Frist priorisieren wir: Fristbestätigung an die Gemeinde noch am selben Werktag.
Was brauche ich von meiner Seite?
Adresse und Parzelle, Fotos des Standorts, Masse oder die Herstellerzeichnung Ihres Produkts, bei Bedarf der Grundbuchauszug. Alles per WhatsApp oder E-Mail. Den Rest besorgen wir: Katasterplan, Zonenplan, Baureglement, Formulare.
Mein Händler sagt, ich brauche keine Bewilligung.
Prüfen Sie das – kostenlos mit unserem Check. Händler verkaufen Produkte, nicht Bewilligungen. Ein Lamellendach gilt in fast allen Kantonen als gedeckter Sitzplatz und ist bewilligungspflichtig, auch wenn es «nur aufgestellt» wird.
In 3 Minuten angefragt, in 2 Werktagen beantwortet.
Unverbindlich. Sie entscheiden erst nach der Einschätzung.